Vergessene Beiträge der zweiten Säule wiederfinden!

07.01.2014

In der Schweiz gibt es viele vergessene Beiträge der zweiten Säule. Nicht selten bleiben diese Vorsorgegelder auf der Strecke, weil sie einfach nicht von der alten in die neue Kasse übertragen wurden. Das kann zum Beispiel bei einem Wechsel der Arbeitsstelle, nach einer Scheidung oder auch einer Babypause der Fall sein.

Vergessene Beiträge der zweiten Säule wiederfinden

Lassen Sie uns gemeinsam vergesse Beiträge der zweiten Säule wiederfinden (Foto: Fotolia)

Die Zahlen, die in den Medien wie 20min.ch oder „10vor10“ die Runde machen, sind alarmierend. Mehr als eine Million der Schweizer Arbeitnehmer lassen so Vermögen liegen. Sie haben schlichtweg vergessen, diese Vorsorgegelder zu übertragen und in die neue Kasse mitzunehmen.

Auffangeinrichtung für vergessene Beiträge

Die Pensionskassen verfügen über eine Auffangeinrichtung. Dort liegen die Guthaben von alleine 880.000 Konten, bei denen zum Inhaber keinerlei Kontakt mehr besteht. So hat sich nach den Informationen von „10vor10“ eine unglaubliche Summe von 6,3 Milliarden Franken angesammelt, die schlichtweg brach liegt.

Durchschnittlich beläuft sich das Guthaben auf 7.500 Franken pro Konto. Es existieren aber auch verloren gegangene Konten in siebenstelliger Höhe.

Dass diese Gelder ins Abseits geraten sind, liegt meistens daran, dass die Konten einfach vergessen werden, weil man den Job wechselt oder nach einer beruflichen Auszeit wieder einsteigt. Die Übertragung in eine neue Kasse geschieht nicht automatisch. Es muss vom Kontoinhaber veranlasst werden, dass das Guthaben auf die neue Pensionskasse oder ein Freizügigkeitskonto übertragen wird.

Bis zum 75. Lebensjahr vergessene Beiträge wiederfinden

Wenn das versäumt wurde, dann wird das Guthaben nach zwei Jahren an die Auffangeinrichtung weitertransferiert. Dort versucht man, den Kontakt zum Kontoinhaber wiederherzustellen und so auf die Problematik aufmerksam zu machen.

Oft ist es aber dann schon gar nicht mehr möglich, die betreffende Person ausfindig zu machen, weil die Adresse schon längst überholt ist und keine neue ermittelt werden kann. Nicht selten handelt es sich auch um Beiträge von Saisonarbeitern.

Sollte sich der Kontoinhaber irgendwann doch daran erinnern, dass für ihn noch Guthaben aus der zweiten Säule bestehen dürften, hat er gute Karte. Das Geld bleibt bis zum 75. Lebensjahr des Kontoinhabers bei der Auffangeinrichtung. Erst danach geht es in den Sicherungsfonds über.

Gemeinsam vergessene Beiträge suchen

Die Wahrscheinlichkeit, dass sich auch bei Ihnen verlorenes Vermögen findet, ist übrigens durchaus gegeben. Bei mehr als 25 Prozent der Schweizer lässt sich bei Nachforschungen ein entsprechendes Konto finden.

Gehören auch Sie zu den mehr als einer Million Schweizern, die ohne Wissen über ein herrenloses Konto verfügen?

Als Ihr unabhängiger Finanzberater finde ich das gemeinsam mit Ihnen heraus. Kontaktieren Sie mich!