Warum ein Vorsorgeauftrag wichtig ist

14.06.2014

Wer mit einem Vorsorgeauftrag bereits festgelegt hat, welche Person sich im Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit um einen kümmern soll, kann ruhiger schlafen. Bei der Erstellung und Hinterlegung des Vorsorgeauftrags gilt es wichtige Punkte zu beachten.

Wofür einen Vorsorgeauftrag?

Vorsorgeauftrag

Mit dem Vorsorgeauftrag erweisen Sie der Person, die sich um Sie kümmern soll, großes Vertrauen (Foto: © shootingankauf – Fotolia.com)

Der Vorsorgeauftrag ist ein bedeutendes Instrument für einen selbst und ein Vertrauensbeweis für andere. Dort legt man fest, wer sich im Fall, dass man selbst nicht mehr urteilsfähig ist, um die eigenen Belange kümmern soll. Der Vorsorgeauftrag umfasst das persönliche Wohlergehen (Personensorge), die Finanzverwaltung (Vermögenssorge) und die Bevollmächtigung in rechtlichen Angelegenheiten.

Dabei ist es nicht nur möglich, eine natürliche Person (über 18 Jahre) wie etwa Angehörige oder Verwandte einzusetzen, auch eine juristische Person wie eine Organisation oder eine Bank kann im Vorsorgeauftrag bestimmt werden. Im zweiten Fall wird dann dort eine Person aus dieser Organisation oder Bank festgelegt, die sich um die Belange kümmert.

Auch der Tarif für die beauftragte Person kann im Vorsorgeauftrag bereits vermerkt werden.

Tipp: Bestimmen Sie am besten gleich eine Ersatzperson, so dass auch eine Nachfolge geregelt ist.

Was kann der Vorsorgeauftrag beinhalten?

Der Vorsorgeauftrag kann umfassend gelten. Er kann aber ebenso auch auf ein bestimmtes Gebiet, wie etwa die Vermögenssorge, beschränkt werden.

Die Aufgaben, die von der beauftragten Person zu erfüllen sind, sollten so klar wie möglich definiert sein. Man kann ebenso festlegen, wie diese Aufgaben erfüllt würden müssen. Auch konkrete Weisungen sind möglich. So lassen sich zum Beispiel bestimmte Anlageformen für das Vermögen explizit ausschließen.

Tipp: Besprechen Sie die Inhalte mit der Person Ihres Vertrauens. So weiß diese genau, was Ihnen wichtig ist und wie sie in diesem oder jenem Fall handeln soll.

Was ist beim Vorsorgeauftrag zu beachten?

Bei der Erstellung eines Vorsorgeauftrags ist einiges zu beachten. Er muss ähnlich dem Testament entweder handschriftlich erstellt, datiert und unterschrieben oder von einem Notar öffentlich beurkundet werden.

Wichtig ist, dass der Vorsorgeauftrag und dessen Hinterlegungsort beim Zivilstandsamt im Personenstandsregister entsprechend eingetragen werden. Sollte dann tatsächlich der Fall eintreten, dass jemand nicht mehr urteilsfähig ist, dann fragt die Erwachsenenschutzbehörde beim Zivilstandsamt an, ob ein Vorsorgeauftrag vorliegt. Im nächsten Schritt prüft sie die Gültigkeit. Sind auch alle weiteren Voraussetzungen erfüllt, erhält die beauftragte Person eine Urkunde, in der die Rechte und Pflichten dargelegt werden.

Tipp: Geben Sie den Vorsorgeauftrag am besten gleich der beauftragten Person. Damit ist sichergestellt, dass dieser im Ernstfall auch greifbar ist.

Muster und Vorlagen für einen Vorsorgeauftrag

Verschiedene Organisationen stellen Muster und Vorlagen für einen Vorsorgeauftrag bereit. Diese können sowohl für den umfassenden Vorsorgeauftrag, also auch für den eingeschränkten Vorsorgeauftrag gelten.

Weitere Informationen und Muster finden Sie unter anderem bei Curaviva Schweiz:
Informationen und Muster zum Vorsorgeauftrag (pdf)

Unterschied zur Patientenverfügung

Im Gegensatz zum Vorsorgeauftrag bezieht sich die Patientenverfügung auf die medizinischen Maßnahmen, die man im Fall der Urteilsunfähigkeit in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Auch über lebensverlängernde Maßnahmen kann man dort entscheiden.

Der Vorsorgeauftrag zielt dagegen umfassender auf das Wohlergehen, die Vermögensverwaltung und die Wahrnehmung grundsätzlicher Rechtsgeschäfte ab. Liegt keine Patientenverfügung vor, dann kann auch die im Vorsorgeauftrag genannte Person über medizinische Maßnahmen entscheiden.

Mehr zur Patientenverfügung erfahren Sie in unserem Blog:
Patientenverfügung: Darauf sollten Sie achten

Bei Fragen zum Vorsorgeauftrag und zur Patientenverfügung oder auch rund um die richtige Krankenversicherung und Vermögesnverwaltung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

von Lorenz Fuchs