Wann zahlen Kinder die Pflegekosten der Eltern?

23.12.2014

Wenn es um die Pflegekosten der Eltern geht, kann der Staat die Verwandten in die Pflicht nehmen, sobald diese Kosten nicht mehr durch die Einnahmenseite und das Vermögen gedeckt sind.

Um das zu vermeiden, ist es wichtig, dass man seine eigene Altersvorsorge nicht außer Acht lässt und auch einen Pflegefall mit ins Kalkül zieht.

Kinder Pflegekosten der Eltern

Eine wichtige Frage: Wann zahlen Kinder die Pflegekosten der Eltern? (Fotolia © drubig-photo)

Sollte das Vermögen der Eltern durch die Pflegekosten aufgebraucht und die Sozialhilfe in Anspruch genommen werden, müssen nämlich die Verwandten in gerader Linie (Kinder, Eltern, Großeltern) mit für die Pflege aufkommen. Es besteht eine Verwandtenunterstützungspflicht.

Zumindest dann, wenn die Verwandten finanziell ausreichend gut gestellt sind, wird diese auch greifen. Die finanziellen Verhältnisse sind das alles entscheidende Kriterium. Werden diese als günstig bzw. wohlhabend eingeschätzt, ist man unterstützungspflichtig. Für diese Einschätzung wird das steuerbare Einkommen und das ausgewiesene Vermögen herangezogen.

Pflegekosten der Eltern werden immer größeres Thema

Als Richtlinie gilt hier zum Beispiel ein Jahreseinkommen von mehr als 120.000 Franken bei Alleinstehenden bzw. über 180.000 Franken bei Ehegatten oder ein Vermögen von 250.000 Franken (Alleinstehende) bzw. 500.000 Franken (Ehepaar). Durch minderjährige Kinder oder Kinder, die sich in der Ausbildung befinden, können sich diese Beträge noch erhöhen.

Das Thema „Pflegekosten der Eltern“ wird angesichts der stets steigenden Heimkosten immer bedeutender. Es kommen sehr schnell ein paar Tausend Schweizer Franken pro Monat an Pflegekosten für eine Person zusammen.

Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, wenn trotz AHV, Pensionskasse und Ergänzungsleistungen das Vermögen der Senioren, das mit eingesetzt werden muss, eines Tages bis zur Vermögensfreigrenze aufgebraucht ist und dann die weitere Finanzierung der Pflegekosten der Eltern bei den Kindern auf den Tisch kommt.

Für einen Pflegefall im Alter vorsorgen

In diesen Fällen müsste ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden bzw. es würden schließlich die Kinder herangezogen, wenn die Voraussetzungen für die Verwandtenunterstützungspflicht erfüllt sind. Das gilt dann auch für Immobilienvermögen, das als Schenkung bzw. als Erbvorbezug bereits übertragen wurde. Grundsätzlich kann man übrigens pro Jahr 10.000 Franken an die Kinder verschenken, die später nicht bei Ergänzungsleistungen angerechnet werden.

Wichtig ist, dass man auch für einen Pflegefall im Alter so gut es geht vorsorgt. Zumindest sollte man sich rechtzeitig darüber im Klaren sein, ob im Falle einer langandauernden Pflegebedürftigkeit das Vermögen der Familie, also auch der Kinder, durch die Pflegekoten der Eltern auf dem Spiel steht.

Als Ihr unabhängiger Finanzoptimierer unterstütze ich Sie dabei, diese Frage zu beleuchten und eine optimale Lösung nicht nur für Ihre Altersvorsorge, sondern auch für die Situation Ihrer Kinder zu finden.

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von Lorenz Fuchs