Krankenkassenwechsel: Wie Sie die Krankenkasse kündigen

28.03.2014

Ein Krankenkassenwechsel ist grundsätzlich kein Problem. Die Krankenkasse kündigen kann man zu zwei Terminen im Jahr. Gerade wenn Sie Prämien einsparen können (siehe Krankenkassenprämienrechner), sollten Sie sich für diesen Schritt entscheiden.

Krankenkasse kündigen zum 30. Juni

Krankenkassenwechsel Krankenkasse kündigen

Krankenkassenwechsel: Die Krankenkasse kündigen ist einfach (Foto: Fotolia)

Wer mit einer ordentlichen Franchise von 300 Franken grundversichert ist, der kann die Krankenversicherung zum 30. Juni kündigen.

Dabei gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist. Das bedeutet also, dass die Versicherung die Kündigung bis spätestens 31. März auf dem Tisch haben muss.

Zu beachten ist, dass man die Krankenkasse nicht zu diesem Stichtag kündigen kann, wenn man über eine Grundversicherung mit einer höheren Franchisesumme verfügt oder auch, wenn die Leistungserbringer eingeschränkt sind (z.B. Hausarztmodell).

Krankenkasse kündigen zum Jahreswechsel

Die Versicherungen sind verpflichtet, die neue Prämie spätestens zwei Monate, bevor diese in Kraft tritt, mitzuteilen (also bis 31. Oktober). In dieser Mitteilung wird auch auf das Kündigungsrecht und damit auf einen möglichen Krankenkassenwechsel hingewiesen.

Als Versicherter kann man von diesem Kündigungsrecht bis zum Ende des Monats, das dem Inkrafttreten der neuen Versicherungsprämie vorausgeht, Gebrauch machen. Das bedeutet also, dass man bei einem neuen Versicherungsbeitrag zum 1. Januar bis zum 30. November eine Kündigung aussprechen kann.

Eine Kündigung der Grundversicherung bei Ihrer Krankenkasse zum 30. November ist unabhängig von einer Erhöhung oder Veränderung der Prämie, der gewählten Franchise oder von Einschränkungen der Leistungserbringer (z.B. Hausarztmodell). Als entscheidender Punkt gilt, dass die Krankenkasse die neue Prämie mitgeteilt hat. Danach kann auch die ordnungsgemäße Kündigung erfolgen.

Krankenkassenwechsel – Aber wohin?

Wer die Krankenkasse kündigen und eine günstigere Alternative wählen möchte, der sollte vorher nach einer passenden neuen Krankenversicherung Ausschau halten. Dafür steht Ihnen auch unser Krankenkassenprämienrechner zur Verfügung.

Dort können Sie schon mit wenigen Angaben und Klicks ganz bequem Ihr Prämiensparpotenzial ermitteln und eine entsprechende Offerte anfordern. Für eine persönliche Beratung stehe ich Ihnen als Ihr unabhängiger Finanzoptimierer darüber hinaus natürlich jederzeit zur Verfügung.

Krankenkasse kündigen – Was sonst noch zu beachten ist

Eingang der Kündigung

Überlassen Sie die Zustellung Ihres Kündigungsschreibens nicht dem Zufall. Schicken Sie Ihre Kündigung rechtzeitig an die Krankenkasse ab, so dass diese dort fristgerecht vorliegt. Die Kündigung muss am letzten Arbeitstag des Monats zugestellt sein, also Sonn- und Feiertage unbedingt beachten! Die Kündigung der Krankenkasse sollte am besten mit einem eingeschriebenen Brief erfolgen.

Zusatzversicherungen kündigen

Für Zusatzversicherungen gilt in der Regel eine Kündigungsfrist bis zum 30. September. Bei manchen Versicherern muss man aber auch schon bis zum 30. Juni kündigen. Schauen Sie deshalb in Ihre Unterlagen. Sie können übrigens auch die Grundversicherung wechseln, die Zusatzversicherungen aber beim bisherigen Krankenversicherer belassen. In dem Fall sollten Sie aber zur Sicherheit Ihre Krankenkasse darauf hinweisen, dass Sie das so wünschen.

Das Wichtigste bei den Zusatzversicherungen ist, dass Sie bei einer neuen Kasse die Aufnahmebestätigung bekommen haben, bevor Sie die alte Versicherung kündigen. Denn die Aufnahme in die Zusatzversicherung erfordert eine Gesundheitsdeklaration, die von der neuen Kasse geprüft wird. Da die Leistungen, im Gegensatz zur Grundversicherung, extrem unterschiedlich sind, ist es für den Laien fast unmöglich einen Vergleich anzustellen. Ich helfe Ihnen gerne dabei.

Übergang zur neuen Krankenkasse

Wenn Sie Ihre alte Krankenkasse gekündigt haben, brauchen Sie natürlich termingerecht einen neuen Krankenversicherer. Die bisherige Versicherung endet aber erst, wenn die neue Krankenkasse der alten mitgeteilt hat, dass Sie weiterversichert sind. Damit entsteht für Sie kein Risiko und Sie müssen keine Angst haben, dass Sie plötzlich nicht mehr krankenversichert sind.

Betreuung zum Krankenkassenwechsel

Viele Versicherte trauen sich einen Krankenkassenwechsel nicht selbst zu oder haben Angst davor, einen Fehler zu machen. Deshalb betreue ich meine Kunden gerne bei einem Wechsel der Krankenkasse. Melden Sie sich einfach bei mir und wir nehmen den Krankenkassenwechsel gemeinsam in Angriff!

Hilfreiche Links zum Krankenkassenwechsel:

Muster Kündigung der Krankenversicherung
FAQ zum Wechsel der Krankenkasse

Lesen Sie auch:
Krankenkassenvergleich: Jetzt Prämiensparpotenzial ermitteln!
Krankenkassen: Beiträge werden noch teurer

von Lorenz Fuchs