Was beim Kinderkonto und Jugendkonto zu beachten ist

29.10.2014

Egal ob Eltern, Götti oder Großeltern den Anstoß geben, ein Kinderkonto oder Jugendkonto kann für den Nachwuchs sehr sinnvoll sein. Auch zum Sparen – doch gerade dann sollte man einiges beachten.

Vergleichen Sie die Zinsen beim Kinderkonto und Jugendkonto

Kinderkonto und Jugendkonto

Beim Kinderkonto und Jugendkonto gilt es einiges zu beachten, sei es steuerlich oder verfügungsrechtlich

Die Banken bieten attraktive Zinsen auf Kinderkonten und Jugendkonten. Die Jüngeren sind eine attraktive Zielgruppe und entsprechend verlockend die Angebote. Es gibt sogar Startanlagen bei der Kontoeröffnung.

Nachdem auf diesen Konto gerne auch etwas Geld, etwa ein Sparbatzen, liegt, lohnt es sich, die einzelnen Angebote der Banken zu vergleichen. Es kann durchaus sein, dass der Unterschied für die Guthabenzinsen auf ein Kinderkonto oder Jugendkonto zwischen zwei Kreditinstituten mehr als ein halbes Prozent beträgt.

Vergleichen kann sich also auch hier richtig auszahlen! Schließlich spielt der Zinseszinseffekt gerade bei längerfristigen Geldanlagen für die Kinder eine große Rolle. Übrigens: Gerne unterstütze ich Sie als unabhängiger Finanzoptimierer auch bei der Wahl der richtigen Anlageform für Ihre Kinder!

Steuerliche Regelung beim Kinderkonto

Nicht selten legen Götti oder auch Großeltern ein Kinderkonto an, um dem Paten- oder Enkelkind etwas Gutes zu tun. Üblich sind auch Regelungen, dass das Kind ab einem bestimmten Alter über das Guthaben verfügen kann. So ist für das Erwachsenenalter wunderbar vorgesorgt.

Doch wie sieht es steuerlich aus, wenn das Geld Zinsen abwirft? Die grundsätzliche Regelung besagt, dass die Eltern des Kindes Guthaben und Erträge dann deklarieren und versteuern müssen, wenn das Kinderkonto oder Jugendkonto auf den Namen des eigenen Kindes eröffnet wurde.

Trotzdem gibt es auch Sonderregelungen. Wichtig ist dabei zu klären, wer Verfügungsrecht über das Konto hat. Das sollte man am besten schon bei der Einrichtung mit der Bank besprechen und eindeutig festlegen. Wenn alle Familienmitglieder in diese Entscheidung mit eingebunden sind, dann gibt es nachher auch keinen Streit.

Beispiel:
Wenn der Großvater ein Kinderkonto anlegt, das auf seinen Namen läuft, bei dem aber festgelegt ist, dass das Guthaben später dem Enkelkind zufallen soll, bleibt die Steuerpflicht beim Großvater. Er ist schließlich Kontoinhaber und hat die Verfügungsgewalt.

Verfügungsrecht bei Kinder- und Jugendkonten

Sollten doch einmal Streitigkeiten auftauchen, dann stellt sich schnell die Frage nach dem Verfügungsrecht. Natürlich haben die Großeltern oder Götti die Möglichkeit, sich in jedem Fall bei der Kontoeröffnung eines Kinder- oder Jugendkontos ein solches Verfügungsrecht für die Zukunft vorzubehalten.

Sollten sie das versäumen und das Konto wurde auf den Namen des Kindes eröffnet, dann besteht kein Zugriff mehr auf das Guthaben. In dem Fall ist auch klar, dass die Steuerpflicht für Guthaben und Erträge dann bei den Eltern liegt.

Wenn Eltern zum Beispiel in einer Notsituation auf das Kindesvermögen zugreifen wollen, gehen die Banken damit übrigens unterschiedlich um. Als Großeltern oder Götti sollte man auch daran denken, hier eine klare Regelung zu treffen und es nicht dem Zufall bzw. den Banken überlassen, ob sie Geld an die Eltern auszahlen oder nicht.

Sie haben Fragen zum Jugendkonto oder suchen Alternativen zum Kinderkonto?

Wenn Sie noch Fragen zum Kinderkonto oder Jugendkonto haben oder nach Alternativen, noch lukrativeren Anlageformen für Ihren Nachwuchs Ausschau halten, dann melden Sie sich bei mir als Ihrem unabhängigen Finanzoptimierer. Gerne berate ich Sie und zeige Ihnen die besten Optionen für Ihren Nachwuchs auf.

von Lorenz Fuchs